Kindesschutz Abklärungen


 

Abklärungen im Kindesschutz

Wenn durch das Gericht oder die KESB einen möglichen Verdacht um das Kindeswohl entsteht, kann eine Abklärung angeordnet werden, um bestimmte Fragen sorgfältig und methodisch gesichert klären zu können.
 

family point führt im Auftrag Abklärungen nach einer Gefährdungsmeldung
durch. Nach Eingang einer Gefährdungsmeldung nimmt die KESB Vorabklärungen vor und prüft, ob eine unmittelbare Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Abklärungen führen durch  

family point zwei Fachpersonen durch. Die Abklärungsphase dauert normalerweise vier Monate und wird durch einen Bericht mit Einschätzungen und Empfehlungen abgeschlossen. Der Entscheid über Kindesschutzmassnahmen liegt in der Verantwortung der KESB. 
 

Das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument

Das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument ist ein standardisiertes Abklärungsinstrument. Die Hauptanliegen und Ziele sind, die Qualität in den Abklärungsprozessen und -berichten zu sichern sowie gegebenenfalls zu erhöhen. Durch ein einheitliches und verbindliches Instrument sollte zudem der Abklärungsprozess besser strukturiert und gleichmässiger gestaltet werden. Beim Berner und Luzerner Abklärungsinstrument bestehen die Vorteile darin, die Qualität im Abklärungsprozess und insbesondere in den Abklärungsberichten zu sichern. Die umfassende Situationsanalyse hat das Potenzial, den Blick der Abklärenden für Themen zu
 schärfen, die weniger augenfällig sind als andere. Der Aufbau des Instrumentes sowie die Unterteilung in Situationsanalyse und Gesamteinschätzung unterstützen die
 Abklärenden darin, zu einer rechtlich und sozialarbeiterisch begründeten wie nachvollziehbaren Beurteilung und daraus folgend zu stringenten Empfehlungen zu gelangen. 

Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz (bfh.ch) 

family point berechnet pro Arbeitsstunde 200 Sfr. für die Abklärung. Für die indirekte Arbeit wie Reisezeit, Kopien, Vorbereitungen etc. werden pro Abklärung pauschal 500 Sfr. In Rechnung gestellt.