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family point Ulrich
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Schweigepflicht
Die Tätigkeit der SPF ist dem gesetzlichen Berufsgeheimnis unterstellt. Auskünfte an Dritte werden nur mit schriftlichem Einverständnis der Klientinnen/Klienten erteilt. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung der beanspruchten Dienstleistungen weiter.
Die erstellten Akten sind Eigentum des FamilyPoint Ulrich. Die darin erfassten Informationen dienen zur Begründung der Hilfestellung an den Klienten/Klientinnen und der Festhaltung des Verlaufs. Auf Verlangen der Klientin/des Klienten hin, erhalten diese Einsicht in ihre persönlichen Akten.
Gesamtarbeitsvertrag Kantonales Jugendamt (KJA)
family point Ulrich ist Mitglied im Gesamtarbeitsvertrag des kantonalen Jugendamtes des Kanton Bern.
Gesamtleistungsvertrag (be.ch)